Bestattungsvorsorgevertrag – worauf kommt es an?

Es ist schon ein wenig makaber, zu Lebzeiten die eigene Beerdigung bis ins Detail zu planen. Wer möchte schon seinen eigenen Sarg aussuchen, den Grabschmuck bestimmen oder die Lieder während der Trauerfeier vorschreiben? Der Bestattungsvorsorgevertrag macht dies jedoch möglich und was zuerst schaurig wirkt, kann sich im Fall der Fälle als ein Segen für alle Beteiligten herausstellen. Doch worauf kommt es bei diesem Vertrag an?


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Bestattungsinstitut

Mittlerweile bieten fast alle Bestatter auch die Vorsorgeverträge an. Es gibt auch keinen Grund, der dagegen spricht, denn letztendlich ist der Vertragsschluss ein Geschäft von morgen. Dennoch sollten rund um das Beerdigungsinstitut einige Details geprüft werden.

So ist es wichtig zu wissen, wie gut und renommiert das Institut ist. Es sollte einen guten Umsatz haben oder auch schon einen geeigneten Nachfolger, wenn der Leiter im gehobenen Alter ist. Immerhin kann es gut geschehen, dass der Vertrag an einen Nachfolger übergeben wird.

Die meisten Nutzer des Bestattungsvorsorgevertrags nehmen ein Institut, welches sie schon aus dem persönlichen Umfeld kennen. Eventuell wurde die Beerdigung der eigenen Eltern oder auch des Partners darüber abgewickelt. Wer sich bei der Beratung und der gesamten Abwicklung gut aufgehoben fühlte, der wird auch in diesem Fall dem Bestatter vertrauen.

Die Unterlagen

Welche Dokumente und Unterlagen benötigt werden, hängt vom persönlichen Fall ab. In der Regel sind die wichtigsten Dokumente schon an der Person, denn dies ist der Personalausweis. Je nach Fall werden weitere Dokumente interessant:

  • Nachweis vorhandene Grabstätte
  • Sterbegeldversicherung
  • Bestattungssparbuch

Der Nachweis der Grabstätte ist nicht notwendig, wenn die vorherige Bestattung schon durch das Institut durchgeführt wurde. In diesem Fall gibt es in den Institutsunterlagen die Nachweise zur Örtlichkeit. Anders kann dies allerdings sein, wenn ein anderes Institut die Beerdigung durchführte oder wenn eine weitere Person in einem Mehrfachgrab bestattet werden soll, welches über einen Dritten beauftragt wurde. Nun ist eine Bestätigung des Bestellers notwendig, dass man dieses Grab für seine eigene Beerdigung nutzen darf.

Die Police der Sterbegeldversicherung oder ein Sparbuch sind dann wichtig, wenn die Beerdigung erst später von diesen Geldern bezahlt werden soll. Beide Guthaben werden nun direkt an das Bestattungsinstitut abgetreten.

Wie gehe ich vor?

Grundsätzlich kann jeder bei einem Bestattungsunternehmen nach einem Vorsorgevertrag fragen. Die Frage ist jedoch, ob dieser Vorgang alleine durchgeführt wird oder ob nicht doch die nächsten Angehörigen involviert werden sollen.

Je nach Antwort gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wer eigenständig sein Begräbnis plant, der vereinbart einen Termin mit dem Bestatter und regelt mit diesem vor Ort die Details. Eine Unterschrift muss nie direkt erfolgen, zumeist werden Interessenten sogar dazu aufgefordert, noch für einige Tage über die Entscheidungen nachzudenken und sich dann erst zu entscheiden.

Werden Angehörige mit einbezogen, so kann dies auch im Bestattungsinstitut stattfinden. Jedoch bieten Bestatter auch an, dass entsprechende Unterlagen in gemütlicher Atmosphäre zu Hause durchgeschaut werden. Auf diese Weise kann sich jeder einbringen und kein Angehöriger fühlt sich übergangen.

Wann schließe ich den Bestattungsvorsorgevertrag ab?

Es gibt kein korrektes Alter. Sicherlich sind die wenigsten Interessenten in ihren jungen Jahren. In der Praxis beginnen die Überlegungen, wenn nach und nach der Freundes- oder Bekanntenkreis verstirbt oder wenn es Todesfälle in der Familie gibt. Im gehobenen Alter ist der Gedanke an den Tod nicht mehr zu abwegig.

Grundsätzlich kann ein Bestattungsvorsorgevertrag jederzeit abgeschlossen werden, solange der Betroffene noch geschäftsfähig ist. Nicht selten suchen Bestatter Bewohner in Pflegeheimen auf deren Wunsch hin auf und regeln die Beerdigung nur wenige Tage vor dem Tod.

Wichtiger ist der frühzeitige Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder einer anderweitigen Möglichkeit, die Bestattung finanziell abzusichern. Bestattungskredite sind für Angehörige zwar möglich, nur müssen diesbezüglich natürlich Voraussetzungen erfüllt sein.