Sterbegeldversicherung – ein Muss?

In Gesprächen über Bestattungen und deren Finanzierungen kommt der Begriff Sterbegeldversicherung immer auf. Berater raten zugleich zu dem Abschluss. Da kommt rasch die Vermutung auf, dass es keine Alternativen gibt und quasi ein Zwang besteht. Aber wie sieht es tatsächlich aus?


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Die Sterbegeldversicherung

Sie wird über einen Versicherer abgeschlossen. In ihrer Form gehören sie zu den Kapitallebensversicherungen und bieten eine Versicherungssumme von bis zu 10.000 Euro. Ein Überblick:

  • Abschlussmöglichkeiten - nahezu alle Versicherer haben heute eine Sterbegeldversicherung inkludiert. Zugleich bieten Sterbekassen diese Policen.
  • Kosten - die Beiträge für Sterbegeldversicherungen sind niedrig, gerade im jüngeren Alter. Es gibt jedoch auch kaum Rendite.

Sterbegeldversicherungen, die über einen Versicherer abgeschlossen werden, sind auch im Insolvenzfall abgesichert. Dies ist bei Sterbekassen nicht der Fall. Wer erst im hohen Rentenalter eine Sterbegeldversicherung abschließt, muss mit hohen Beiträgen rechnen.

Wer sich für die Versicherung interessiert, der sollte:

  • Vergleichen – es sollten unbedingt die Angebote miteinander verglichen werden. Denn auch die Verzinsung der eingezahlten Gelder unterscheidet sich je nach Anbieter.
  • Absicherung – die Sterbegeldversicherung darf ausschließlich bei einem Unternehmen abgeschlossen werden, welches auch im Insolvenzfall abgesichert ist und die Auszahlung versichert.

Grundsätzlich dürfen die Alternativen zur Sterbegeldversicherung nicht unberücksichtigt bleiben.

Sparpläne

Sparpläne auf Festgeldkonten oder normale Banksparpläne können ebenso für die Beerdigungskosten genutzt werden. Häufig ist es sogar möglich, ein solches Konto mit einer Zweckbindung zu versehen, sodass das Geld ausschließlich für die Bestattung genutzt werden kann.

Bestattervertrag

Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags kann ebenso eine finanzielle Vorsorge geschaffen werden:

Treuhandkonto - die im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrags ausgewiesenen Kosten können auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden. Dies geschieht wahlweise per Einmalzahlung oder auch per Ratenzahlungen.

Sparbuch - wer nicht auf das Treuhandkonto einzahlen möchte, der kann ein Sparbuch mit Sperrvermerk erstellen.

Im Sozialfall zu bedenken

Für jegliche Art der finanziellen Bestattungsvorsorge ist zu bedenken, dass Vermögen vom Staat angerechnet wird, wenn Sozialhilfe beantragt werden muss. Dies kann schneller geschehen, als man glaubt. Schon die Unterbringung im Pflegeheim im Rentenalter kann nach wenigen Monaten das Vermögen so weit aufgezehrt haben, dass die Beantragung notwendig wird. In diesem Fall gilt, dass nur deutlich zweckgebundene Gelder zum Schonvermögen zählen. Darunter fallen keine:

  • Sparbücher
  • Sparkonten
  • Girokonten
  • Lebensversicherungen

Unter der Berücksichtigung einer Sozialhilfebeantragung sind diese Sparoptionen somit nicht als Bestattungsvorsorge geeignet. Sparbücher oder Sparpläne, die deutlich mit einem Sperrvermerk und Nutzungsvermerk gekennzeichnet sind, werden dann nicht zum Vermögen gerechnet, wenn es einen Bestattungsvorsorgevertrag gibt, der dem angesparten Geld den notwendigen Zweck verleiht. In der Regel wird im Vertrag, zu dem ein Sparbuch gehört, direkt die Kontonummer des Sparkontos hinterlegt und bei der Bank der Bestatter als Begünstigter angegeben.

Sterbegeldversicherungen, die den Versicherungsnehmer als Begünstigter ausweisen, werden dem Schonvermögen hinzugerechnet.

Bei der finanziellen Vorsorge einer Bestattung muss also auch die rechtliche Seite berücksichtigt werden. Da die Gefahr der Altersarmut immer weiter zunimmt, ist es stets wahrscheinlicher, im Alter doch auf die Grundsicherung zurückgreifen zu müssen, und das bevor eine Heimunterbringung notwendig wird.